VERKEHRSRECHT
Wir begleiten Sie vor allem bei Anliegen rund um:
die Regulierung von Verkehrsunfällen und
bei Ordnungswidrigkeiten- und Bußgeldverfahren.
Nachfolgend finden Sie Themen und Fragen, die wir regelmäßig bearbeiten:
01
Wer kommt für meinen Schaden nach einem Verkehrsunfall auf?
Je nach Unfallhergang können unter anderem Reparaturkosten, Wertminderung, Mietwagenkosten, Nutzungsausfall, Behandlungskosten oder Schmerzensgeld bei dem Versicherer des anderen Unfallbeteiligten geltend gemacht werden. Auch bei einer Mithaftung kann ein Anspruch auf Ersatz eines Teils des Schadens bestehen.
02
Muss ich mich selbst um die Regulierung mit der Versicherung kümmern?
Geschädigte können einen Rechtsanwalt mit der Durchsetzung ihrer Ansprüche beauftragen. Bei einem unverschuldeten Unfall gehören die erforderlichen Rechtsanwaltskosten grundsätzlich zum ersatzfähigen Schaden.
03
Was passiert, wenn mir eine Mitschuld am Unfall vorgeworfen wird?
Auch wenn Sie möglicherweise eine Mitschuld am Unfall tragen, können Ihnen Ansprüche zustehen. Entscheidend ist, wie die jeweiligen Verursachungs- und Verschuldensanteile zu bewerten sind. Dazu ist oft die Einsicht in die polizeiliche Ermittlungsakte erforderlich und sinnvoll.
04
Was passiert, wenn ich jemanden bei einem Unfall verletzt habe?
Wenn bei einem Verkehrsunfall eine Person verletzt wird, können neben Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüchen auch strafrechtliche Folgen drohen. Es könnte etwa ein Ermittlungsverfahren wegen fahrlässiger Körperverletzung gegen Sie eingeleitet werden.
Entscheidend sind der Unfallhergang und die konkreten Umstände. Wenn Ihnen ein strafrechtlicher Vorwurf gemacht wird, sollten Sie sich zunächst anwaltlich beraten lassen.
05
Was passiert bei einer Unfallflucht?
Wer sich nach einem Verkehrsunfall vom Unfallort entfernt, ohne die erforderlichen Feststellungen zu ermöglichen, kann sich wegen unerlaubten Entfernens vom Unfallort (§ 142 StGB) strafbar machen. Je nach den Umständen können eine Geldstrafe, Punkte im Fahreignungsregister und ein Fahrverbot oder sogar die dauernde Entziehung der Fahrerlaubnis drohen.
Wenn Ihnen Unfallflucht vorgeworfen wird, sollten Sie sich zunächst nicht vorschnell zum Tatvorwurf äußern und sich vorher rechtlich beraten lassen.
06
Kann ich mich gegen einen Blitzer oder eine Geschwindigkeitsmessung wehren?
Auch hier gelten kurze Fristen, deshalb ist schnellles Handeln ratsam. Messungen können unter bestimmten Voraussetzungen überprüft werden. Dabei können beispielsweise das Messverfahren, die ordnungsgemäße Durchführung der Messung und die vorhandenen Messunterlagen eine Rolle spielen. Dazu sollte zuerst Einsicht in die polizeiliche Ermittlungsakte genommen werden.
07
Muss ich mich gegenüber der Polizei zu einem Verkehrsverstoß äußern?
Wenn Ihnen ein Verkehrsverstoß vorgeworfen wird, müssen Sie sich als Beschuldigter grundsätzlich nicht zur Sache äußern. Sie sind lediglich verpflichtet, bestimmte Angaben zu Ihrer Person zu machen.
Auch im Bußgeldverfahren besteht grundsätzlich keine Pflicht, sich zum konkreten Tatvorwurf zu äußern. Es kann sinnvoll sein, zunächst Akteneinsicht zu nehmen und den Vorwurf rechtlich prüfen zu lassen, bevor Sie Angaben zur Sache machen.
08
Was passiert, wenn ich als Fahrer nicht ermittelt werden kann?
Kann nach einem Verkehrsverstoß nicht festgestellt werden, wer das Fahrzeug gefahren hat, kann das Verfahren gegen die betroffene Person unter Umständen nicht als Bußgeldverfahren weitergeführt werden. Der Halter des Fahrzeugs ist grundsätzlich nicht automatisch für den Verkehrsverstoß verantwortlich.
Allerdings kann die Behörde unter bestimmten Voraussetzungen eine Fahrtenbuchauflage anordnen. Ob dies zulässig ist, hängt insbesondere davon ab, ob die Behörde ausreichende Ermittlungen zur Feststellung des Fahrers durchgeführt hat.
09
Was kann ich gegen einen Bußgeldbescheid tun?
Gegen einen Bußgeldbescheid kann grundsätzlich innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung Einspruch eingelegt werden. Ob ein Einspruch sinnvoll ist, hängt von den Umständen des jeweiligen Falles ab. Deshalb ist es wichtig, sich schnell rechtlich beraten zu lassen.
Sie haben Fragen? Melden Sie sich gern bei uns:
Ansprechpartnerin: Rechtsanwältin Nicole Beilke
Telefon: +49 170 897 6703
E-Mail: beilke@advokatur-nord.de
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