ÖFFENTLICHES BAURECHT

Wir begleiten Sie vor allem bei Anliegen rund um:

städtebauliche Verträge, 

Flächennutzungspläne und Bebauungspläne, 

Baugenehmigungen, 

dem Naturschutz- und Umweltrecht und 

denkmalschutzrechtlichen Fragen. 

Nachfolgend finden Sie Themen und Fragen, die wir regelmäßig bearbeiten:

01

Muss der städtebauliche Vertrag notariell beurkundet werden?

Städtebauliche Verträge stehen zwingend hinter der Bauleitplanung. Sie sichern nicht nur die mit der Bauleitplanung verfolgten Ziele, sondern regeln unter anderem die Durchführung der einzelnen Maßnahmen und die Übernahme der Kosten. Ein städtebaulicher Vertrag bedarf der Schriftform. Eine notarielle Beurkundung ist nur dann erforderlich, wenn der Vertrag zum Beispiel auch die Übertragung von Grundstücken beinhaltet.

02

Die Gemeinde hat den Bebauungsplan öffentlich bekanntgemacht. Welche Fristen sind zu beachten?

Sie müssen zwei Fristen stets beachten. Da der Bebauungsplan eine Satzung ist, kann er mit einer Normkontrollklage angegriffen werden. Dieser Antrag zur Gültigkeit des Bebauungsplanes ist binnen eines Jahres seit der Bekanntmachung bei Ihrem zuständigen Oberverwaltungsgericht zu stellen. Darüber hinaus werden bestimmte Verfahrensmängel unbeachtlich, wenn Sie diese nicht binnen eines Jahres seit Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend machen.

03

Darf im Außenbereich gebaut werden?

Grundsätzlich gilt, dass der Außenbereich von der Bebauung freigehalten werden soll. Das Bauen im Außenbereich ist deshalb vor allem sog. privilegierten Vorhaben vorbehalten. Eine Auflistung dieser finden Sie in § 35 Abs.1 BauGB. Daneben können im Einzelfall auch nicht privilegierte Vorhaben zugelassen werden; die Hürden sind allerdings sehr hoch.

04

Darf im Landschaftsschutzgebiet gebaut werden?

Die zuständigen Behörden legen im Rahmen von Verordnungen fest, welche Gebiete Landschaftsschutzgebiete sind. Planen Sie ein bauliches Vorhaben innerhalb eines Schutzgebietes, sehen Sie sich bitte zuerst die jeweilige Verordnung an. In der Regel enthalten diese Verordnungen generelle Bauverbote und sehen unter bestimmten Voraussetzungen Ausnahmevorschriften vor; an dieser Stelle müssen Sie ansetzen. Es handelt sich allerdings weitestgehend um Ermessensentscheidungen der Behörde. Es gibt folglich nur einen Anspruch auf ermessensfehlerfreie Entscheidung.

05

Das Gebäude steht unter Denkmalschutz. Darf die Behörde einen Antrag auf Errichtung einer Dachflächen-Photovoltaikanlage ablehnen?

Die Frage lässt sich nicht pauschal mit ja oder nein beantworten. Während die Behörden in der Vergangenheit wegen der Beeinträchtigung des Erscheinungsbildes keine denkmalschutzrechtliche Genehmigung erteilt haben, ist heute zumindest § 2 EEG zu berücksichtigen. Danach sind erneuerbare Energien als vorrangiger Belang in die jeweils durchzuführende Schutzgüterabwägungen einzubringen. Die Errichtung und der Betrieb von Anlagen liegen im überragenden öffentlichen Interesse und dienen der öffentlichen Gesundheit und Sicherheit. Das gilt so lange bis die Stromerzeugung im Bundesgebiet nahezu treibhausgasneutral ist.

06

Kann ein Biotop aus dem Biotopverzeichnis gelöscht werden?

Diese Frage ist ganz klar mit Ja zu beantworten. Sie müssen allerdings unterscheiden, ob das Biotop widerrechtlich zerstört wurde und wiederhergestellt werden kann bzw. sogar muss oder ob sich die natürlichen Gegebenheiten verändert haben und das Biotop mit den jeweiligen Eigenschaften nicht mehr besteht.

Ich bin damit einverstanden, dass diese Daten zum Zweck der Kontaktaufnahme gespeichert und verarbeitet werden. Mir ist bekannt, dass ich meine Einwilligung jederzeit widerrufen kann.*

* Kennzeichnet Pflichtfelder
Vielen Dank für Ihre Nachricht! Wir werden uns so schnell wie möglich bei Ihnen melden.

Sie haben Fragen? Melden Sie sich gern bei uns:
 

Ansprechpartnerin: Rechtsanwältin Ulrike Sprock

Telefon: +49 1627135059

E-Mail: sprock@advokatur-nord.de

Anschrift: Schwaneburger Str. 69, 26169 Friesoythe

Logo
Information icon

Wir benötigen Ihre Zustimmung zum Laden der Übersetzungen

Wir nutzen einen Drittanbieter-Service, um den Inhalt der Website zu übersetzen, der möglicherweise Daten über Ihre Aktivitäten sammelt. Bitte überprüfen Sie die Details in der Datenschutzerklärung und akzeptieren Sie den Dienst, um die Übersetzungen zu sehen.