
Überstunden geleistet aber kein Entgelt erhalten?!
In der Regel ist arbeitsvertraglich eine wöchentliche Höchstarbeitszeit festgelegt. manchmal ergibt es sich jedoch, dass eine Arbeit noch erledigt werden muss, bevor sich der Arbeitnehmer in den Feierabend verabschieden kann.
Schnell können sich hier einige Überstunden ansammeln. Ist der Arbeitgeber nicht bereit die geleistete Arbeitszeit zu vergüten, ist der Arbeitnehmer manchmal gezwungen sich Hilfe von außen zu holen und das möglichst zügig.
Besteht keine Möglichkeit der Klärung mit dem Arbeitgeber ist es notwendig den Klageweg zu beschreiten. Hier trägt der Arbeitnehmer die Darlegungs- und Beweislast für die erbrachten Arbeitsstunden. Dabei ist darzulegen, wann die Überstunde erbracht worden sind und welche Tätigkeit in dieser Zeit erbracht wurde. Der Arbeitnehmer muss zudem darlegen und beweisen, dass die Überstunden vom Arbeitgeber angeordnet oder zumindest geduldet worden sind.
In den meisten Arbeitsverträgen oder Tarifverträgen sind sogenannte Ausschlussklauseln enthalten, die etwaige Ansprüche schnell zum Erlöschen bringen können. Deshalb sollte Sie als Arbeitnehmer nicht zu lange warten und sich frühzeitig mit uns in Kontakt treten.