ARBEITSRECHT

Wir begleiten Sie vor allem bei Anliegen rund um:

Rechte und Pflichten von Arbeitnehmern und Arbeitgebern,

 die Gestaltung von Arbeitsverträgen,

 die Gestaltung und Prüfung von Regelungen zur Arbeitszeit, auch Betriebsvereinbarungen, 

 Versetzungen,

Vergütungsansprüchen, 

Fragestellungen aus Tarifverträgen,

Abmahnungen und Kündigungen,

Auseinandersetzungen zwischen Betriebsrat und Arbeitgeber.

 

Nachfolgend finden Sie Themen und Fragen, die wir regelmäßig bearbeiten:

FÜR ARBEITNEHMER:

01

Ich habe eine Kündigung erhalten! Kann ich dagegen vor gehen?

Als erstes sollten Sie sich das Datum des Zugangs notieren. Innerhalb von 3 Wochen ab Zugang kann eine Kündigungsschutzklage ( § 4 KSchG) erhoben werden Ob diese Aussicht auf Erfolg hat hängt unter anderem von der Art der Kündigung, den Kündigungsfristen und den Umständen des Einzelfalls ab. 

02

Darf mein Arbeitgeber mir eine Abmahnung erteilen?

Ja, grundsätzlich schon. ABER, nicht jede Abmahnung ist berechtigt. Es kommt unter anderem darauf an, ob tatsächlich eine arbeitsvertragliche Pflichtverletzung vorliegt und ob die Abmahnung inhaltlich den rechtlichen Anforderungen entspricht.

03

Welche Vergütungsansprüche habe ich? Arbeitsentgelt? Überstundenvergütung? Weihnachtsgeld? Urlaubsgeld?

Fragen zur Vergütung gehören zu den häufigsten arbeitsrechtlichen Problemen. Dabei kommt es oft auf Regelungen aus dem Arbeitsvertrag, einem eventuellen Tarifvertrag oder auch Betriebsvereinbarugnen an.  Auch hier gilt: Holen Sie sich rechtlichen Rat ein. Oft spielen Ausschlussfristen eine wichtige Rolle, die Ihren Anspruch nach einem gewissen Zeitablauf ausschließen können.

FÜR ARBEITGEBER

01

Wann kann ich einem Arbeitnehmer wirksam kündigen?

Eine Kündigung sollte sorgfältig vorbereitet werden. Je nach Situation können insbesondere Kündigungsfrist, Kündigungsgrund, allgemeiner oder besonderer Kündigungsschutz sowie gegebenenfalls die Beteiligung des Betriebsrats zu berücksichtigen sein. Fehler bei der Vorbereitung oder beim Ausspruch der Kündigung können erhebliche rechtliche Folgen haben und nicht selten zur Unwirksamkeit der Kündigung führen.

02

Wann ist eine Abmahnung sinnvoll und wie muss sie formuliert sein?

Eine Abmahnung kann erforderlich sein, wenn ein Arbeitnehmer gegen arbeitsvertragliche Pflichten verstößt und der Arbeitgeber das Verhalten beanstanden und für die Zukunft ändern lassen möchte. Inhalt und Formulierung sollten sorgfältig gewählt werden, insbesondere wenn eine spätere verhaltensbedingte Kündigung in Betracht kommt.

03

Kann ich meinen Arbeitnehmer ohne dessen Zustimmung versetzen?

Dazu sind mehrere Faktoren zu berücksichtigen. Unter anderem, ob es sich tatsächlich um eine Versetzung im rechtssinne handelt, ob es eine vertragliche Regelung gibt, wie diese aausgestaltet ist, oder ob die Maßnahme bereits vom allgemeinen Direktionsrecht nach § 106 GewO gedeckt ist. Auch der Betriebsrat muss gegebenenfalls beteiligt werden. Auf die Zustimmung des Abreitnehmers kommt es nicht immer an.

FÜR BETRIEBSRÄTE

01

Welche Mitwirkungsrechte hat der Betriebsrat?

Der Betriebsrat hat in zahlreichen Bereichen Beteiligungs- und Mitbestimmungsrechte. Besonders relevant sind die echten Mitbestimmungsrechte in sozialen Angelegenheiten nach § 87 BetrVG (bspw. Arbeitszeit, Pausen, Urlaubsgrundsätze oder bestimmte technische Überwachungseinrichtungen), sowie die Mitbestimmungsrechte in Zusammenhang mit personellen Maßnahmen nach §§ 99 BetrVG (bspw. Einstellung, Versetzung, Ein- und Umgruppierung).

02

Ist der Betriebsrat vor einer Kündigung zu beteiligen?

Sofern ein Betriebsrat vorhanden ist und das Betriebsverfassungsgesetz Anwendung findet, ist dieser vor jeder Kündigung eines Arbeitnehmers nach §§ 102 ff. BetrVG anzuhören. Der Betriebsrat kann sich zu den Kündigungsgründen äußern und Bedenken gegen die Kündigung mitteilen oder dieser widersprechen. In Ausnahmefällen kann der Betriebsrat die Kündigung auch verhindern, wenn ein besonderer Kündigungsschutz besteht.

03

Was muss der Betriebsrat bei Betriebsvereinbarungen beachten?

Betriebsvereinbarungen können wichtige Regelungen für den gesamten Betrieb oder bestimmte Beschäftigtengruppen schaffen. Bei ihrer Gestaltung müssen insbesondere die Zuständigkeit des Betriebsrats, gesetzliche Vorgaben, der Tarifvorrang und die Grenzen der Regelungsmacht beachtet werden.

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Ansprechpartnerin: Rechtsanwältin Nicole Beilke

Telefon: +49 170 897 6703

E-Mail: beilke@advokatur-nord.de

Anschrift: Zur Mühle 10, 39171 Sülzetal bei Magdeburg

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